Qualität
Wir legen großen Wert auf eine qualitativ hochwertige, leitlinienorientierte Diagnostik neuronaler Entwicklungsstörungen wie ADHS und Autismus im Erwachsenenalter. Grundlage sind die aktuellen Diagnosekriterien (ICD-10/ICD-11, DSM-5) sowie die S3-Leitlinie ADHS (AWMF 028-045).
Eine Diagnose entsteht nie aus einem einzelnen Test, sondern aus der Zusammenschau mehrerer Informationsquellen: einer ausführlichen Anamnese über die gesamte Lebensspanne, standardisierten Testverfahren, Fremdbeurteilungen durch Angehörige sowie Unterlagen aus Kindheit und Schulzeit. Ebenso wichtig ist die sorgfältige Abgrenzung gegenüber anderen Erkrankungen mit ähnlichen Symptomen.
Für die Autismus-Diagnostik setzen wir international anerkannte Standardverfahren ein, insbesondere die ADOS-2 (Autism Diagnostic Observation Schedule) zur strukturierten Verhaltensbeobachtung und das ADI-R (Autism Diagnostic Interview – Revised) zur Erhebung der Entwicklungsgeschichte, ergänzt durch Fragebögen wie AQ und EQ.
Für die ADHS-Diagnostik nutzen wir unter anderem die HASE (Homburger ADHS-Skalen für Erwachsene) sowie die WAIS-IV (Wechsler Adult Intelligence Scale). Sie macht kognitive Stärken und Schwächen sichtbar und hilft, andere Ursachen von Konzentrationsproblemen abzugrenzen.
So entsteht eine fundierte, nachvollziehbare Einschätzung – als Grundlage für Ihre weitere Behandlung und Therapieplanung.
Einfühlsam & Erfahren
Unser Team verfügt über langjährige Erfahrung in der psychologischen Diagnostik. Wir arbeiten einfühlsam und auf die PatientInnen individuell zugeschnitten, um die bestmögliche Betreuung zu gewährleisten.
Vertrauen & Kompetenz
Bei uns finden Sie Vertrauen und Kompetenz. Wir unterliegen der Schweigepflicht und der Schutz ihrer Daten ist zentrales Anliegen unseres Arbeitens. Dabei werden alle rechtlichen Rahmenbedingungen des DSGVO eingehalten. Wir sind spezialisiert auf die Diagnostik von psychologischen Störungen und bieten Ihnen eine professionelle Beratung.
Transparente Kostenstruktur
Als Privatpraxis für Selbstzahler richtet sich unser Angebot ausschließlich an privat versicherte oder selbstzahlende Patienten – eine Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen ist meist leider nicht möglich. Sämtliche Leistungen werden nach der offiziellen Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) erstellt. Dies gewährleistet eine transparente und faire Kostenstruktur. Unten finden Sie eine beispielhafte Kostenübersicht für die gängigsten diagnostischen Pakete. (Die tatsächlichen Kosten können je nach individueller Fragestellung leicht variieren.)
Beispielhafte Kostenaufstellung

FAQ - häufig gestellte Fragen
Frage eines Patienten 01/26:
"Ich hätte noch eine kurze Rückfrage zur formalen Gültigkeit der Diagnostik:
Mir wurde von mehreren Psychotherapeut:innen und Beratungsstellen mitgeteilt, dass es für bestimmte Zwecke relevant sein kann, dass eine Autismus-Diagnose durch eine:n Psychiater:in gestellt wird."
Antwort Praxis Dr. Jaeger:
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und Ihre berechtigte Nachfrage.
Gerne erläutere ich Ihnen die formale Einordnung: Die von uns durchgeführte Autismus-Diagnostik erfolgt leitlinienorientiert (S3-Leitlinie ASS-Diagnostik, AWMF 028-018) und auf Grundlage der gängigen diagnostischen Klassifikationssysteme (ICD-10). Das daraus resultierende Gutachten ist fachlich fundiert und grundsätzlich geeignet, von anderen BehandlerInnen (z. B. PsychotherapeutInnen, PsychiaterInnen) sowie in vielen administrativen, behördlichen und beratenden Kontexten herangezogen zu werden.
In der klinischen Praxis ist es gängiger Usus, dass FachärztInnen für Psychiatrie bei eigenen diagnostischen oder weiterführenden Entscheidungen auf qualifizierte psychologische Gutachten und Befunde zurückgreifen. Umfangreiche autismusspezifische Testdiagnostik wird dort häufig nicht selbst durchgeführt, sondern auf Basis entsprechender fachpsychologischer Diagnostik wie unserer eingeordnet. Da mit Frau Dr. med. Puk ebenso eine Fachärztin und Expertin für ASS den Befundbericht unterschreibt, sollten sich hier keine größeren Probleme ergeben.
Gleichzeitig muss Ihnen bewusst sein, dass ein eigens in Auftrag gegebenes Gutachten, erstens nicht zwingend das von Ihnen erwünschte / erhoffte Ergebnis liefert und zweitens aus einer Diagnose keine automatische sozialrechtliche Anerkennung erfolgt.
Der Befundbericht kann, muss aber nicht von Behörden etc. anerkannt werden. In den meisten Fällen jedoch kann mein Gutachten als qualifizierte diagnostische Grundlage dienen, stellt jedoch keinen Rechtsstatus dar. Dies tun in der Regel Diagnosen selten. Auch wenn Sie eine schwerwiegende Depression in einer Klinik diagnostiziert bekommen, kann beispielsweise die Rentenversicherung oder auch im öffentlichen Dienst ihr Dienstherr auf ein weiteres amts- oder betriebsärztliches Attest bestehen. Da es jedoch in der Praxis sehr wenige ExpertInnen für Autismus wie mich gibt, wird auch hier meist auf Gutachten wie meines zurückgegriffen werden müssen.
Gerne können wir im Rahmen der Diagnostik oder im Anschluss auch konkret besprechen, für welche Zwecke Sie die Diagnose voraussichtlich benötigen und ob ggf. eine ergänzende psychiatrische Abklärung sinnvoll oder erforderlich wäre.
Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter. Bei weiteren Fragen melden Sie sich jederzeit gerne.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. David W. G. F. Jäger